Nicht jeder Sommertag bringt Hitzegrade, aber die Frage »Was tun, wenn es heiß wird«, stellt sich für Betriebe und Dienstellen jedes Jahr erneut. Arbeitgeber und Dienstherren sind zu Schutzmaßnahmen verpflichtet, wenn es in Büros stickig wird oder die Arbeit im Freien nicht mehr auszuhalten ist. Beim Arbeitsschutz können Betriebs- und Personalrat mitbestimmen. Hier die wichtigsten 7 Antworten zum Arbeiten bei Hitze!
Der Streik der Gewerkschaft ver.di für einen „Tarifvertrag Entlastung“ am Uniklinikum Bonn ist zulässig - so das LAG Köln. Die Gewerkschaft fordert Mindestfestlegungen, wieviel Personal zur Versorgung der Patient:innen sichergestellt sein muss, und Verbesserungen in der Ausbildung.
Gewerkschaften können bestimmte Vorteile, auch bei Abfindungen, auf ihre Mitglieder beschränken. Allerdings muss für den Anlass ein wirksamer Interessensausgleich oder Sozialplan her. Eine rein mündliche Zusage des Arbeitgebers an den Betriebsrat genügt dafür nicht – so das LAG Düsseldorf.
Alle Jahre wieder tritt im Sommer das Thema auf, dass es warm, streckenweise sogar sehr warm wird beim Arbeiten in Innenräumen und im Freien. Die Expertin Sabrina Burkart zeigt in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 6/2022, wie Betriebsräte den Schutz gegen Hitze im Betrieb mitgestalten können.
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