Verlangt der Arbeitgeber häufiger schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest von Beschäftigten, ist ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats eröffnet. Daran soll es fehlen, wenn der Arbeitgeber die Attestauflage nur in wenigen, schwer vergleichbaren Einzelfällen anordnet – so das Bundesarbeitsgericht.
Heute schon einer Kollegin oder einem Kollegen ein Lächeln ins Gesicht gezaubert? Ein ernstgemeintes und anerkennendes Kompliment macht glücklich. Komplimente sorgen in unserem Gehirn für Bewegung. Es werden Glückshormone ausgeschüttet wie beispielsweise Oxytocin, zudem können auch andere Glückshormone wie Dopamin oder Serotonin produziert werden. Der Körper merkt: Hier ist etwas Positives passiert.
Das Hinweisgeberschutzgesetz, das seit dem 17.3.2023 erneut im Bundestag ist, schützt Personen, die im beruflichen Kontext auf illegale Missstände hinweisen. Das Gesetz bedarf keiner Zustimmung des Bundesrats, nachdem die Regelungen für Beamte ausgeklammert wurden.
Weiterarbeiten und zugleich Rente beziehen – ohne dass die frühe Rente wegen des Hinzuverdienstes gekürzt wird. Das konnten viele Beschäftigte dank der Corona-Sonderregeln in den letzten beiden Jahren. Das soll auch in Zukunft so sein. Künftig soll Hinzuverdienst nicht mehr auf vorgezogene Altersruhegelder angerechnet werden. Mehr erfahrt Ihr von Rolf Winkel in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 2/2023.
Das Sozialgesetzbuch (SGB) IX umfasst alle gesetzlichen Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Diese sind vor allem für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung (SBV) relevant. Im Bund-Verlag ist jetzt die Neuauflage des SGB IX Kommentars für die Praxis erschienen. Was Euch erwartet, erfahrt Ihr hier.
E-Rezept, elektronische Patientenakte, Chatkontrolle auf EU-Ebene - Der Bundesbeauftragte für Datenschutz (BfDI) hatte auch 2022 wichtige Themen auf der Agenda. Nur mit seiner Forderung, die Bundesregierung solle ihre Facebook-Auftritte zugunsten von Alternativen wie Mastodon aufgeben, konnte er sich bisher nicht durchsetzen. Prof. Ulrich Kelber hat den 31. BfDI-Tätigkeitsbericht für 2022 vorgelegt.
Im Zeitalter der Digitalisierung reicht es für die Unterrichtung des Betriebsrats aus, wenn der Arbeitgeber dem Gremium einen Zugang zu den digitalisierten Bewerbungsunterlagen einräumt. Ein Aushändigen schriftlicher Unterlagen ist dann nicht mehr erforderlich – so nun das LAG Sachsen-Anhalt.
Ein Arbeitnehmer steht auch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn ihn beim Luftschnappen in einem Pausenbereich ein Gabelstapler anfährt. Auch dann verwirklicht sich eine "spezifische betriebsbezogene Gefahr", so das Landessozialgericht Baden-Württemberg.
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