Ist ein Beschäftigter befristet als Vertretung eingestellt, obwohl von Anfang an klar ist, dass er die ganze Zeit arbeitsunfähig sein wird, ist die Befristung sinnlos und unwirksam. Der Arbeitsvertrag der erkrankten Vertretungskraft gilt dann unbefristet - so das LAG Niedersachsen.
Künstliche Intelligenz ist in aller Munde. Kein Tag, an dem einen dieses Mega-Thema nicht auf irgendeinem Newsletter, in einer Seminar-Ankündigung oder einer allgemeinen Nachrichtenseite quasi anschreit. Doch was konkret ist KI überhaupt und was unterscheidet sie von klassischen, gelernten IT-Anwendungen?
Ein Student, der seit einem Unfall im Alter von 15 Jahren querschnittsgelähmt ist, hat Anspruch aur ein motorgetriebenes Exoskelett, um sich wieder aufrecht fortbewegen zu können. Die Krankenkasse durfte das Hilfsmittel nicht wegen der Körpergröße (1,93m) oder der Knochendichte des Klägers verweigern - so das Sozialgericht Aachen.
Bei der Ausarbeitung von Compliance-Richtlinien und der Einführung von Hinweisgebersystemen, wie sie das neue Hinweisgeberschutzgesetz vorsieht, nimmt der Betriebsrat eine zentrale Rolle ein. Welche Mitbestimmungsrechte er dabei hat, zeigt Lennart Melbye in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 9/2023.
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung soll nicht für Richter gelten. Es gehöre zum Wesenskern richterlicher Tätigkeit, dass Richter ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich gestalteten. Nur so sei die Justiz unabhängig, so das BAG. Das Bundesjustizministeriums sieht hier keinen Handlungsbedarf. Doch die Rechtslage ist nicht ganz eindeutig.
Ein Berliner Unternehmen hatte eine Liste seiner Beschäftigten in der Probezeit führen lassen. Darin waren bei den Namen der Beschäftigten u.a. Angaben zum Gesundheitszustand oder „Interesse an einer Betriebsratsgründung vermerkt. Dafür verhängte die Berliner Datenschutzbeauftragte Bußgelder in Höhe von 215.000 Euro.
Stellt der Arbeitgeber böswillig ein zu schlechtes Arbeitszeugnis aus, muss er auch nach Jahren noch damit rechnen, dass der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Berichtigung des Zeugnisses geltend macht. Der Anspruch auf Zeugnisberichtigung ist dann nicht verwirkt.
Fragen zur Anordnung, Ableistung und Vergütung von Überstunden sind immer wieder ein Thema. Sie beschäftigen die Arbeitsgerichte nachhaltig und sorgen auch im Arbeitsverhältnis für Frust. Betriebsräte sollten die aktuelle Rechtsprechung und ihre Einwirkungsmöglichkeiten kennen. Ein Update gibt Christopher Koll in »Arbeitsrecht im Betrieb« 9/2023.
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