Folgen bei einem Unternehmen mehrere Insolvenzereignisse aufeinander, ist für den Insolvenzgeldanspruch das zeitlich erste maßgebend. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitgeber zwischenzeitlich wieder zahlungsfähig wurde – so das Sozialgericht Gießen.
»Do wat du wullt, de Lüüd snackt doch!« Das norddeutsche Platt- oder Niederdeutsch ist eine anerkannte Regionalsprache mit Tradition und Aussagekraft. Aber man hat keinen Anspruch auf amtliche Bescheide in diesem Dialekt. Im Gegenteil: Wer darauf klagt, muss sogar Verschuldenskosten für eine »erkennbar aussichtslose« Klage zahlen - so das Landessozialgericht NRW.
Die Digitalisierung, Energiekrise und Inflation zwingen Unternehmen dazu, Veränderungen vorzunehmen, die eine Betriebsänderung darstellen können. Der Betriebsrat ist gefordert, den Interessenausgleich vorteilhaft für die Belegschaft zu verhandeln. Wie das gelingt, zeigt Altun Jenner in »Arbeitsrecht im Betrieb« 5/2023.
ChatGPT ist derzeit in aller Munde. Auch in der Betriebsratsarbeit selbst ist der Einsatz von ChatGPT denkbar. Welche Bereiche bieten sich an? Was kann der Chatbot? Und welche Folgen hat das für die Mitbestimmung? Antworten auf 7 Fragen gibt Prof. Dr. Peter Wedde in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 6/2023.
Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleiherbetriebs. Von diesem »equal-pay«-Grundsatz kann jedoch ein Tarifvertrag abweichen. Mit der Folge, dass der Verleiher dem Leiharbeitnehmer nur die niedrigere tarifliche Vergütung zahlen muss. So jetzt das BAG.
Ein Betriebsratsgremium hat kein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber die Vergütung des Betriebsratsvorsitzenden kürzt – so das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
Das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle Betriebe – unabhängig davon, wie gefährlich ein Arbeitsplatz ist. Das Arbeitgeber es auch umsetzen, soll mithilfe von Betriebskontrollen sichergestellt werden. Doch was wird bei einer Kontrolle überprüft, welche Konsequenzen drohen bei Verstößen und wie kann man sich vorbereiten? Experte und SicherheitsIngenieur Donato Muro klärt auf in Ausgabe 6/2023 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«.
Datenschutz wird immer wichtiger – vor allem am Arbeitsplatz. Deshalb haben wir unser Handbuch »Datenschutz und Mitbestimmung« umfassend aktualisiert. Die Neuerungen betreffen vor allem die Bereiche Mobile Arbeit und Homeoffice, Künstliche Intelligenz und soziale Netzwerke in der betrieblichen Praxis, BEM und Datenschutz.
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