Recht auf Homeoffice – sinnvoll oder nicht?

Autor: Vera Hollendorf

Das Arbeitsministerium versuchte zuletzt in zwei Anläufen, ein generelles Recht auf die Arbeit im Homeoffice für Arbeitnehmer durchzusetzen. Dieser Vorschlag ist natürlich zu begrüßen, doch ist diese Regelung auch sinnvoll? Zumal das Recht wiederum nur eine bestimmte Personengruppe ansprechen würde. Dieser Artikel schaut sich das einmal an und erklärt, welche Vorzüge das Homeoffice hat, aber auch, wie es eingerichtet werden sollte.

Abbildung 1: Arbeiten im Homeoffice - eine auf den ersten Blick sehr interessante Lösung - doch ist ein Rechtsanspruch in diesem Zusammenhang sinnvoll? Bildquelle: @ Piotr Wilk / Unsplash.combeachten?
Abbildung 1: Arbeiten im Homeoffice - eine auf den ersten Blick sehr interessante Lösung - doch ist ein Rechtsanspruch in diesem Zusammenhang sinnvoll? Bildquelle: @ Piotr Wilk / Unsplash.combeachten?

Viele Tätigkeiten ausgeschlossen

Ein großes Problem eines allgemeinen Rechts auf die Arbeit im Homeoffice ist, dass das Homeoffice niemals alle Arbeiten abdecken kann. Einige Beispiele wären:

  • Krankenpflegekräfte - dies gilt auch für Kräfte in der Altenpflege. Sie können aufgrund ihrer Arbeit nie ein solches Recht in Anspruch nehmen und blieben somit außen vor. Die Aufgabenbereiche machen das Homeoffice unmöglich.
  • Handwerksberufe - mit Ausnahme der ausschließlich im Büro angestellten Personen ist es in diesen Berufen nicht möglich, von zu Hause aus zu arbeiten. Auch hier spielen wieder die Aufgabenbereiche dem Recht entgegen: Kein Dach lässt sich von zu Hause aus decken, kein Rohr reinigen und keine Wand streichen.
  • Dienstleistungsbereich – selbst typische Bürotätigkeiten sind nicht von zu Hause aus durchführbar. So müssen weiterhin Büroangestellte in kleineren Kanzleien oder Betrieben im Büro erscheinen, da sie auch die Rolle der SekretärInnen übernehmen und natürlich Kunden und Mandanten persönlich betreuen.

Diese Liste lässt sich endlos weiterführen. Trotzdem ist die Idee auf ein generelles Recht nicht negativ, es darf nur nicht der Verdacht oder das Gefühl aufkommen, dass sich das Recht zur Pflicht wandelt oder dass das Homeoffice allgemein als höherwertig eingestuft wird, als Arbeiten in den betrieblichen Räumen des Arbeitgebers.

Homeoffice einrichten – was ist zu beachten?

Die Einrichtung eines Homeoffices unterscheidet sich markant von der Einrichtung eines privaten Büros zu Hause, welches hin und wieder genutzt wird. Das Homeoffice ist ein echter Arbeitsplatz, daher gilt:

  • Abgrenzung - nicht immer ist es möglich, für das Homeoffice ein eigenes Zimmer zu wählen. Optisch sollten jedoch Möbel genutzt werden, die eine Abtrennung des Arbeitsbereichs vom üblichen Raum ermöglichen. Raumtrennende Regale sind hierzu wunderbar geeignet, aber auch attraktive Stellwände. Portale wie wohnen.de bieten hier eine sehr große Auswahl, so dass sich für jeden Geschmack etwas Passendes finden lässt.
  • Ergonomische Grundlagen - insbesondere Schreibtisch und Stuhl müssen den Richtlinien des Arbeitsschutzgesetzes entsprechen und ein ergonomisch sicheres Arbeiten ermöglichen. Rückenverspannungen unterscheiden nicht, ob der Stuhl im Büro oder im Homeoffice untauglich ist.
  • Geräte - schon aus versicherungstechnischen Gründen ist es ratsam, dass der Arbeitgeber die Arbeitsgeräte stellt. Hier gilt: Alles, was der Arbeitnehmer im Haus zur Verfügung hätte, muss er auch im Homeoffice nutzen können. Die Nutzung des privaten Laptops oder PCs ist nicht ratsam.

Zudem muss der Arbeitnehmer im Homeoffice natürlich an den Betrieb angeschlossen sein. Das funktioniert in der Regel über das Einloggen in das Firmennetzwerk. Sinnvoll ist, dass dieser Zugang via VPN geschützt ist.

Homeoffice oft eine Win-Win-Situation

Grundsätzlich ist das Homeoffice positiv, obgleich hier direkt gesagt werden muss, dass diese Art des Arbeitens sich nicht für jeden eignet. Grundsätzlich ist Homeoffice positiv. Gleichzeitig eignet sich diese Art des Arbeitens nicht für jeden. So wie viele Arbeitnehmer das Homeoffice als Segen empfinden, fühlen sich andere überhaupt nicht wohl und sind glücklich, wenn sie wieder im Betrieb arbeiten können. Trotzdem überwiegen Win-Win-Situationen:

Arbeitnehmer:

  • Weniger Frustration - durch die entfallende Anfahrtszeit zum Büro sinkt den (das/der)Stresslevel eines Arbeitnehmers und er verbindet die Arbeit mit weniger Frust.
  • Familienfreundlich - das Homeoffice bietet sich, sofern das Umfeld geschaffen ist, bestens für Arbeitnehmer mit eigener Familie und kleinen Kindern an. Das beste Beispiel ist hier immer die Betreuung eines kranken Kindes. Dem Arbeitnehmer stehen hierfür grundsätzlich Urlaubstage zur Verfügung. Arbeitet der Arbeitnehmer jedoch von zu Hause, so kann er arbeiten und gleichzeitig nach dem Kind schauen.
  • Stressfreier – wenngleich es in der modernen Arbeitswelt heißt, dass die Kreativität und Leistung steigt, wenn Mitarbeiter viel Kontakt mit Kollegen haben, der Austausch über Abteilungen rege im Thinking Corner gepflegt wird und das Büro viele Plätze hat, so gibt es doch sehr viele Arbeitnehmer, die ihre Leistung nicht in diesem Umfeld ausschöpfen können. Daheim arbeitet es sich in Ruhe oder mit für den Arbeitnehmer akzeptablen Störfeldern.
    Wenngleich es in der modernen Arbeitswelt oft heißt der Kontakt zu Kollegen, sowie der rege Austausch über Abteilungen in Thinking Cornern könne Leistung und Kreativität steigern, so gibt es doch sehr viele Arbeitnehmer, die ihre Leistung in diesem Umfeld nicht ausschöpfen können. Daheim arbeitet es sich in Ruhe oder mit für den Arbeitnehmer akzeptablen Störfeldern.

Arbeitgeber:

  • Gesteigerte Produktivität – gerade wenn im Betrieb mehrere Mitarbeiter sind, deren Ablenkungstoleranz niedrig ist, lassen sich gesteigerte Produktivitätsraten feststellen, wenn die Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten.
  • Räumlichkeiten – sie können eventuell kleiner ausfallen, da nicht so viele Arbeitsplätze im Haus benötigt werden. Es sollten dennoch immer genügend Büroplätze vorhanden sein, damit Mitarbeiter auch im Büro arbeiten können.
  • Zufriedenheit – oftmals steigt die Zufriedenheit von Mitarbeitern, wenn ihnen das Homeoffice ermöglicht wird.

Wichtig sind jedoch klare Regelungen und feste Vorgaben durch den Arbeitgeber. Er hat weiterhin die Arbeitszeit zu kontrollieren, auch muss er Wege sicherstellen, die es ermöglichen, dass der Homeoffice-Mitarbeiter up-to-Date bleibt.

Wie sieht das Ganze steuerlich aus?

Generell kann immer ein Teil des Homeoffices steuerlich abgesetzt werden, doch gibt es hier klare Regeln. Die Kosten werden nur absetzbar, wenn der Arbeitnehmer keinen Arbeitsplatz im Büro hat, aber sonst auch Außentermine wahrnimmt. Und hier gelten wieder die Höchstkosten von 1.250,00 Euro im Jahr. Gleichfalls darf der büromäßig eingerichtete Raum überwiegend nur für betriebliche Zwecke genutzt werden.
Komplett absetzbar ist das Homeoffice für diejenigen, die ihre Tätigkeit überwiegend von zu Hause aus ausüben: Journalisten, Künstler.
Übrigens ist das Arbeitszimmer nicht absetzbar, wenn es sich um eine Arbeitsecke im Wohnzimmer oder dem Esszimmer handelt. Dafür können Angestellte ihr Arbeitszimmer an ihren Arbeitgeber vermieten. Inwieweit die »Miete« nun steuerlich zum Tragen kommt, wird durch die Frage entschieden, ob der Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch zu Hause arbeitet oder ob er dort arbeiten muss. Entweder werden die Mieteinkünfte als Lohn besteuert oder aber als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Abbildung 2: Ein Homeoffice sollte natürlich trotzdem ergonomisch eingerichtet werden. Bildquelle: @ Carl Heyerdahl / Unsplash.com
Abbildung 2: Ein Homeoffice sollte natürlich trotzdem ergonomisch eingerichtet werden. Bildquelle: @ Carl Heyerdahl / Unsplash.com

Fazit – Homeoffice ist nicht für jeden möglich

So wie es ausreichend Mitarbeiter gibt, die das Homeoffice ausnutzen, so gibt es auch Arbeitgeber, die ihre Pflichten vernachlässigen. Denn obgleich das Homeoffice für Unternehmen eine Möglichkeit zur Kosteneinsparung ist, so gelten weiterhin die arbeitsrechtlichen Vorschriften hinsichtlich Arbeitsplatz, Ruhezeiten, Arbeitszeiten. Kein Arbeitgeber kann verlangen, dass seine Mitarbeiter rund um die Uhr arbeiten oder »mal eben spätabends« an den PC gehen, um für einen Vorgesetzten noch etwas nachzuschauen. Auf der anderen Seite dürfen freilich Kernarbeitszeiten eingerichtet und deren Einhaltung verlangt werden.Natürlich ist es sinnvoll, sich ähnelnde Jobs einer gleichen Regel zu unterwerfen und hier das Recht auf Homeoffice festzuschreiben. Der allgemeine Wunsch auf das Recht, den das Arbeitsministerium hegt, ist allerdings angesichts der Arbeitsfelder, die jegliches Arbeiten von zu Hause grundlegend ausschließen, falsch. Man sollte sich aber vor Augen halten, dass es zahlreiche Jobs gibt, die jegliches Arbeiten von zu Hause grundlegend ausschließen. Insofern erscheint der vom Arbeitsministerium gehegte Wunsch auf ein pauschales Recht auf Homeoffice unrealistisch. Positiv ist die Arbeit im Homeoffice durchaus, wenn sie sich auch nicht für jedermann eignet.

Informationen zur Autorin:

Vera Hollendorf ist Unternehmerin aus Leidenschaft und hat mehr als 15 Jahre Erfahrung in Betrieben unterschiedlichster Art.

Ihren Fokus setzt sie darauf, ihren Mitarbeitern die bestmöglichen Arbeitsbedingungen sicherzustellen.