Autor: Vera Hollendorf
Das Arbeitsministerium versuchte zuletzt in zwei Anläufen, ein generelles Recht auf die Arbeit im Homeoffice für Arbeitnehmer durchzusetzen. Dieser Vorschlag ist natürlich zu begrüßen, doch ist diese Regelung auch sinnvoll? Zumal das Recht wiederum nur eine bestimmte Personengruppe ansprechen würde. Dieser Artikel schaut sich das einmal an und erklärt, welche Vorzüge das Homeoffice hat, aber auch, wie es eingerichtet werden sollte.
Ein großes Problem eines allgemeinen Rechts auf die Arbeit im Homeoffice ist, dass das Homeoffice niemals alle Arbeiten abdecken kann. Einige Beispiele wären:
Diese Liste lässt sich endlos weiterführen. Trotzdem ist die Idee auf ein generelles Recht nicht negativ, es darf nur nicht der Verdacht oder das Gefühl aufkommen, dass sich das Recht zur Pflicht wandelt oder dass das Homeoffice allgemein als höherwertig eingestuft wird, als Arbeiten in den betrieblichen Räumen des Arbeitgebers.
Die Einrichtung eines Homeoffices unterscheidet sich markant von der Einrichtung eines privaten Büros zu Hause, welches hin und wieder genutzt wird. Das Homeoffice ist ein echter Arbeitsplatz, daher gilt:
Zudem muss der Arbeitnehmer im Homeoffice natürlich an den Betrieb angeschlossen sein. Das funktioniert in der Regel über das Einloggen in das Firmennetzwerk. Sinnvoll ist, dass dieser Zugang via VPN geschützt ist.
Grundsätzlich ist das Homeoffice positiv, obgleich hier direkt gesagt werden muss, dass diese Art des Arbeitens sich nicht für jeden eignet. Grundsätzlich ist Homeoffice positiv. Gleichzeitig eignet sich diese Art des Arbeitens nicht für jeden. So wie viele Arbeitnehmer das Homeoffice als Segen empfinden, fühlen sich andere überhaupt nicht wohl und sind glücklich, wenn sie wieder im Betrieb arbeiten können. Trotzdem überwiegen Win-Win-Situationen:
Arbeitnehmer:
Arbeitgeber:
Wichtig sind jedoch klare Regelungen und feste Vorgaben durch den Arbeitgeber. Er hat weiterhin die Arbeitszeit zu kontrollieren, auch muss er Wege sicherstellen, die es ermöglichen, dass der Homeoffice-Mitarbeiter up-to-Date bleibt.
Generell kann immer ein Teil des Homeoffices steuerlich abgesetzt werden, doch gibt es hier klare Regeln. Die Kosten werden nur absetzbar, wenn der Arbeitnehmer keinen Arbeitsplatz im Büro hat, aber sonst auch Außentermine wahrnimmt. Und hier gelten wieder die Höchstkosten von 1.250,00 Euro im Jahr. Gleichfalls darf der büromäßig eingerichtete Raum überwiegend nur für betriebliche Zwecke genutzt werden.
Komplett absetzbar ist das Homeoffice für diejenigen, die ihre Tätigkeit überwiegend von zu Hause aus ausüben: Journalisten, Künstler.
Übrigens ist das Arbeitszimmer nicht absetzbar, wenn es sich um eine Arbeitsecke im Wohnzimmer oder dem Esszimmer handelt. Dafür können Angestellte ihr Arbeitszimmer an ihren Arbeitgeber vermieten. Inwieweit die »Miete« nun steuerlich zum Tragen kommt, wird durch die Frage entschieden, ob der Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch zu Hause arbeitet oder ob er dort arbeiten muss. Entweder werden die Mieteinkünfte als Lohn besteuert oder aber als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
So wie es ausreichend Mitarbeiter gibt, die das Homeoffice ausnutzen, so gibt es auch Arbeitgeber, die ihre Pflichten vernachlässigen. Denn obgleich das Homeoffice für Unternehmen eine Möglichkeit zur Kosteneinsparung ist, so gelten weiterhin die arbeitsrechtlichen Vorschriften hinsichtlich Arbeitsplatz, Ruhezeiten, Arbeitszeiten. Kein Arbeitgeber kann verlangen, dass seine Mitarbeiter rund um die Uhr arbeiten oder »mal eben spätabends« an den PC gehen, um für einen Vorgesetzten noch etwas nachzuschauen. Auf der anderen Seite dürfen freilich Kernarbeitszeiten eingerichtet und deren Einhaltung verlangt werden.Natürlich ist es sinnvoll, sich ähnelnde Jobs einer gleichen Regel zu unterwerfen und hier das Recht auf Homeoffice festzuschreiben. Der allgemeine Wunsch auf das Recht, den das Arbeitsministerium hegt, ist allerdings angesichts der Arbeitsfelder, die jegliches Arbeiten von zu Hause grundlegend ausschließen, falsch. Man sollte sich aber vor Augen halten, dass es zahlreiche Jobs gibt, die jegliches Arbeiten von zu Hause grundlegend ausschließen. Insofern erscheint der vom Arbeitsministerium gehegte Wunsch auf ein pauschales Recht auf Homeoffice unrealistisch. Positiv ist die Arbeit im Homeoffice durchaus, wenn sie sich auch nicht für jedermann eignet.
Vera Hollendorf ist Unternehmerin aus Leidenschaft und hat mehr als 15 Jahre Erfahrung in Betrieben unterschiedlichster Art.
Ihren Fokus setzt sie darauf, ihren Mitarbeitern die bestmöglichen Arbeitsbedingungen sicherzustellen.