Müssen auf Abfindungen Sozialversicherungsabgaben geleistet werden?

Nein!

Beiträge zur Sozialversicherung sind auf eine echte Abfindung grundsätzlich nicht zu entrichten. Bei Abfindungen, die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, handelt es sich nicht um Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV.

 
 

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Düsseldorf - Nordrhein-Westfalen

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tobias Ziegler