Sind Abfindungen steuerfrei?

Nein!

Abfindungen werden steuerlich nach einem ermäßigten Steuersatz, der "Fünftelungsregelung" gemäß § 24 EStG i.V.m. § 34 EstG, begünstigt.

Informieren Sie sich z.B. über das Thema „Abfindung“ auch hier
Abfindung nach Kündigung

 
 

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Düsseldorf - Nordrhein-Westfalen

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tobias Ziegler