Beschäftigte in Elternzeit haben einen Rechtsanspruch auf Teilzeit zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche. Dieser Rechtsanspruch besteht unter folgenden Voraussetzungen:
Der Arbeitnehmer muss seinen Teilzeitwunsch dem Arbeitgeber spätestens sieben Monate vor Beginn schriftlich mitteilen. Er soll hierbei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben. Der Arbeitgeber kann diesen Antrag innerhalb von vier Wochen schriftlich ablehnen, wenn er dringende betriebliche Gründe geltend machen will, die dem Anspruch entgegenstehen.
In diesem Fall muss der Arbeitnehmer das Arbeitsgericht anrufen, um seinen Teilzeitwunsch durchzusetzen.