Was ist arbeitsrechtlich betrachtet eine Pause?

Im arbeitszeitrechtlichen Sinne liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vollständig von allen Arbeitspflichten freigestellt ist, nicht gearbeitet wird aber auch keine Arbeitsbereitschaft vorliegt. Wo der Arbeitnehmer seine Pause bringt ist ihm freizustellen. Er darf den Betrieb auch verlassen. Die Pause muss im Voraus feststehen.

Diese Ruhepausen sind unbezahlt. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist die Arbeit durch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen, bei bis zu neun Stunden von 45 Minuten.

Nicht als Pausen und daher zu bezahlende Arbeitszeiten zu rechnen sind Arbeitsunterbrechungen, die weniger als 15 Minuten dauern oder die aus betrieblichen Gründen, etwa wegen Störungen des Betriebsablaufs, Stromausfall und ähnlichem erfolgen.