Was regelt das Arbeitszeitgesetz?

Nach dem Arbeitszeitgesetz beträgt die tägliche Normalarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten maximal 8 Stunden, die Höchstarbeitszeit bei Mehrarbeit 10 Stunden. Das Arbeitszeitgesetz rechnet nach wie vor in der Sechstagewoche, so dass die wöchentliche normale Arbeitszeit maximal 48 Stunden betragen kann und die Höchstarbeitszeit 60 Stunden. Die Mindestdauer der Pausen beträgt bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden 30 Minuten und darüber 45 Minuten. Es gilt ein allgemeines Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit.

Diese ohnehin schon sehr weiten Grenzen des Arbeitszeitgesetzes werden zudem noch durch eine Fülle von Ausnahmeregelungen aufgeweicht. Dies gilt insbesondere für das Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit.