Was tun bei Arbeitsüberlastung?

Wird der Arbeitnehmer überlastet, weil ihm im Rahmen der zulässigen Arbeitszeit zu viel an Arbeitsmenge aufgegeben wird, so kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber anzeigen, dass er überlastet ist und die Verantwortung für die ihm abverlangte Quantität und Qualität nicht mehr übernehmen kann.

Er kann sich außerdem beim Betriebsrat beschweren. Macht der Betriebsrat sich diese Beschwerde zu Eigen und hilft der Arbeitgeber ihr nicht ab, kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen, die sich ein eigenes Bild über die Belastung machen kann, hierzu auch ein Gutachten einholen kann.