Der Arbeitgeber kann Regelungen über die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage (etwa die Frage, ob samstags gearbeitet werden muss), über den frühestmöglichen Arbeitszeitbeginn und das späteste Arbeitszeitende, über die Frage ob Gleitzeit gilt und ob ein Arbeitszeitkonto geführt wird nur gemeinsam mit dem Betriebsrat treffen. Eine einseitige Arbeitszeitregelung ist unwirksam.
Der Betriebsrat hat auch dann mitzubestimmen, wenn ein Arbeitnehmer "freiwillig" Mehrarbeit leistet.