Der Betriebsrat hat gleichberechtigt mitzubestimmen:
Kommt eine Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber nicht zustande, entscheidet die Einigungsstelle. Die Einigungsstelle besteht aus gleich vielen Beisitzern für Betriebsrat und Arbeitgeber sowie einem unparteiischen Vorsitzenden, auf den sich Betriebsrat und Arbeitgeber einigen müssen.
Soweit ein Tarifvertrag Regelungen über die Arbeitszeit enthält, entfällt ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.