Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat?

Der Betriebsrat hat gleichberechtigt mitzubestimmen:

  • Für Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, nicht jedoch über die Wochenarbeitszeit,
  • über die Lage der Pausen,
  • über die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage,
  • über die vorübergehende Verkürzung (Kurzarbeit) oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit (Mehrarbeit bzw. Überstunden).

Kommt eine Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber nicht zustande, entscheidet die Einigungsstelle. Die Einigungsstelle besteht aus gleich vielen Beisitzern für Betriebsrat und Arbeitgeber sowie einem unparteiischen Vorsitzenden, auf den sich Betriebsrat und Arbeitgeber einigen müssen.

Soweit ein Tarifvertrag Regelungen über die Arbeitszeit enthält, entfällt ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.