Das Arbeitszeitgesetz enthält Höchstgrenzen für die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, für die Mindestdauer der Pausen und für die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitsschichten. Das Arbeitszeitgesetz ist jedoch nur eine Mindestregelung. Günstigere Arbeitszeitregelungen können sich aus Tarifverträgen ergeben, aus Betriebsvereinbarungen, aus dem Arbeitsvertrag sowie aus betrieblicher Übung.
Über die Einhaltung dieser Regelungen hat der Betriebsrat zu wachen: Die Änderung des täglichen Arbeitsbeginns sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage ist nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich. Auch Überstunden können nur angeordnet werden, wenn der Betriebsrat einverstanden ist.