Welche Regelungen kann der Arbeitsvertrag zur Arbeitszeit treffen?

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu erhalten, in dem die Arbeitsbedingungen insgesamt geregelt sind, insbesondere auch die Arbeitszeit. Unbestimmte Klauseln, die dem Arbeitgeber einen unangemessenen Entscheidungsspielraum belassen können wegen Verstoßes gegen den Schutz von unangemessen allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein. Allgemeine Regelungen zu zu leistenden Überstunden müssen so bestimmt sein, dass der Arbeitnehmer ersehen kann, welche Arbeitsleistung konkret von ihm verlangt wird.

Fallen schriftlicher Arbeitsvertrag und betriebliche Praxis auseinander, arbeitet der Arbeitnehmer insbesondere regelmäßig mehr als im Arbeitsvertrag vereinbart, so kann sich der Arbeitnehmer auf die betriebliche Wirklichkeit berufen.