Die Übernahme der Kosten der Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung im Zusammenhang mit der Prüfung eines Aufhebungsvertrages wird von Rechtsschutzversicherern oft abgelehnt. Das erfolgt meist mit dem Argument, dass ein den Versicherungsfall auslösender Rechtsverstoß (des Arbeitgebers) mit dem Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht vorliege.
Ob diese Argumentation im Einzelfall zutreffend ist, bedarf der sorgfältigen Prüfung.
Mit seiner Entscheidung vom 19.11.2008 (Az: IV ZR 305/07) hat der Bundesgerichtshof (BGH) jedenfalls deutlich gemacht, dass die Androhung einer betriebsbedingten Kündigung als Alternative zu dem vom Arbeitgeber angebotenen Aufhebungsvertrag einen Rechtsschutzfall auslösen kann.
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