Kann ein Aufhebungsvertrag wieder rückgängig gemacht werden?

Ist der Vertrag unterschrieben, wird die Lösung von dieser Einigung schwierig, aber nicht unmöglich.

Wurde ein Recht zum Widerruf bzw. Rücktritt vereinbart, besteht die Möglichkeit, davon – fristgemäß – Gebrauch zu machen. 

Rechtlich denkbar ist auch die Anfechtung des Aufhebungsvertrages. Möglich ist das zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer durch Drohung - zum Beispiel mit einer fristlosen Kündigung - zur Unterschrift genötigt wurde oder durch arglistige Täuschung.

Um dies beurteilen zu können, bedarf es der genauen Prüfung des Sachverhalts durch einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht. 

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Düsseldorf - Nordrhein-Westfalen

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tobias Ziegler