Was kann in einem Aufhebungsvertrag vereinbart werden?

Neben dem Mindestinhalt ist es ratsam, in den Aufhebungsvertrag umfassend alle noch klärungsbedürftigen Ansprüche der Arbeitsvertragsparteien zu regeln.
Hierbei bedarf es ausreichender Erfahrung, um die möglicherweise streitigen Punkte wirklich abschließend zu erfassen, wie z.B.:

  • Beendigungstermin und Beendigungsgrund
  • Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Beendigungstermin unter Anrechnung von Urlaub/Freizeit
  • Vergütungsregelungen bis zur Beendigung
  • Sonderzahlungen, Prämien-/Bonusansprüche
  • Abfindungsregelungen
  • Dienstwagenvereinbarungen
  • Werkwohnungen
  • Herausgabe von Arbeitsmaterialien
  • Betriebsrentenansprüche
  • Direktversicherungen
  • Nachvertragliche Wettbewerbsverbote
  • Zeugnisinhalte u.v.m.

Man erkennt bereits an dieser beispielhaften Auflistung möglicher Regelungsinhalte, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrages sehr gut überlegt sein muß.

Tipp: Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages unter Druck ist zwingend zu vermeiden. Arbeitnehmer sollten sich unbedingt ausreichend Bedenkzeit geben lassen, wenn der Arbeitgeber den Abschluss eines Aufhebungsvertrages anbietet oder gar mehr oder weniger vehement fordert.

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Düsseldorf - Nordrhein-Westfalen

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tobias Ziegler