Neben dem Mindestinhalt ist es ratsam, in den Aufhebungsvertrag umfassend alle noch klärungsbedürftigen Ansprüche der Arbeitsvertragsparteien zu regeln.
Hierbei bedarf es ausreichender Erfahrung, um die möglicherweise streitigen Punkte wirklich abschließend zu erfassen, wie z.B.:
Man erkennt bereits an dieser beispielhaften Auflistung möglicher Regelungsinhalte, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrages sehr gut überlegt sein muß.
Tipp: Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages unter Druck ist zwingend zu vermeiden. Arbeitnehmer sollten sich unbedingt ausreichend Bedenkzeit geben lassen, wenn der Arbeitgeber den Abschluss eines Aufhebungsvertrages anbietet oder gar mehr oder weniger vehement fordert.
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