Was ist, wenn die Kündigungsfrist in einem Aufhebungsvertrag nicht eingehalten wird?

Wenn in einem Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird und die Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer vorgesehen ist, droht das Ruhen des Anspruchs auf Zahlung von Arbeitslosengeld.

Dieser Anspruch ruht bis zu dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung der Kündigungsfrist geendet hätte. Dies bedeutet, dass das Arbeitslosengeld während des ruhenden Zeitraums nicht gezahlt wird.

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Düsseldorf - Nordrhein-Westfalen

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tobias Ziegler