Sind Kündigungsfristen in einem Aufhebungsvertrag zu beachten?

Grundsätzlich können die Vertragsparteien den Beendigungszeitpunkt frei vereinbaren. Die für die im jeweiligen Einzelfall grundsätzlich von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zu beachtenden Kündigungsfristen müssen nicht eingehalten werden.

Vorsicht: Die einvernehmliche Verkürzung der Kündigungsfrist in einem Aufhebungsvertrag kann zu erheblichen Nachteilen für den Arbeitnehmer führen.

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Düsseldorf - Nordrhein-Westfalen

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tobias Ziegler