Welchen Mindestinhalt muß ein Aufhebungsvertrag haben?

Der Mindestinhalt ist die Angabe, dass die Arbeitsvertragsparteien das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt auflösen wollen.

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Düsseldorf - Nordrhein-Westfalen

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tobias Ziegler