Nachteile können sich für Arbeitnehmer, die sich arbeitssuchend melden müssen und die bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen möchten, insbesondere wegen der drohenden Sperrzeit ergeben.
Diese tritt zum Beispiel ein, wenn für den Arbeitnehmer kein wichtiger Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses vorlag und dadurch die Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.
Ob ein solcher wichtiger Grund im Einzelfall vorliegt, bedarf der sorgfältigen rechtlichen Prüfung.
Ihr Spezialist im Arbeitsrecht in Düsseldorf
Tel.: 0211 / 69 07 62 20
Abfindung
Aufhebungsvertrag
Kündigungsschutzklage
Kündigung und Kündigungsschutz
Kündigung von Führungskräften