Kostenübernahme der PC-Ausstattung im Homeoffice

Was steht Arbeitnehmern zu?

Autor: Markus Schmitt

Markus Schmitt studierte Jura in Berlin und hat sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Er berät Arbeitnehmer zu Themengebieten wie Homeoffice, Dienstwagen und Urlaubsregelungen.

Immer mehr Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitern frei, zumindest einige Tage der Woche von zu Hause aus zu arbeiten. Viele Angestellte bewältigen gar den Großteil ihres Jobs vom eigenen Heim aus, was sich bei Familien oft als Glücksfall herausstellt. Auf der anderen Seite ist Arbeitgebern wie Arbeitnehmern nicht immer klar, welche Gerätschaften von wem besorgt werden müssen und welche Regelungen bezüglich der Arbeitsmittel gelten. Kann ein Chef erwarten, dass der Mitarbeiter den privaten Laptop benutzt, weil er ja ohnehin da sei? Kann ein Mitarbeiter verlangen, besondere Arbeitsmittel eigens für zu Hause gestellt zu bekommen? Dieser Artikel schaut sich das Thema einmal an.

Abbildung 1: Stellt der Arbeitgeber den PC oder das Laptop für die Arbeit im Homeoffice?
Abbildung 1: Stellt der Arbeitgeber den PC oder das Laptop für die Arbeit im Homeoffice?

Besondere Ausstattungsmerkmale

Wie sieht es denn aus, wenn der Job problemlos von zu Hause aus ausgeübt werden kann, doch spezielle Programme oder Geräte benötigt werden? Sind diese Geräte, Programme oder Arbeitsmittel notwendig für den Beruf, muss der Arbeitgeber sie stellen. Eine Auswahl: 

  • Grafiktablett - dieses muss vom Arbeitgeber gestellt werden, wenn es erforderlich ist. Die Regelung ist hier nicht anders als die für Computer und Laptops. Da dieses Arbeitsmittel auch im Büro zur Verfügung gestellt werden würde, dürfte es auch keine Streitfrage sein. Auf grafiktablett.net lassen sich weitergehende Informationen zu den für kreative Bereiche sehr nützlichen Ausstattungsgenstand finden.
  • Spezielle Programme - sämtliche zur Arbeitsausübung notwendigen Programme und Softwarelösungen muss der Mitarbeiter auch im Homeoffice haben. Ein Beispiel: Wird in der Grafikagentur mit Photoshop gearbeitet, kann das Unternehmen nicht verlangen, dass die Mitarbeiter zu Hause Aufträge mit kostenloser Software oder anderen Programmen bearbeiten.
  • Spezialdrucker - erstellt der Mitarbeiter Modelle und muss diese drucken, ist auch die Bereitstellung eines 3D-Druckers notwendig. 

Muss der PC gestellt werden?

Es gibt keine absolut verbindliche rechtliche Aussage, doch sollten Angestellte niemals hingehen und einfach so vereinbaren, dass sie ihren privaten PC oder Laptop für die Arbeit verwenden. Schon aus mehreren Gründen ist dies negativ: 

  • Abnutzung - natürlich lässt sich eine Abnutzungsgebühr verlangen, doch wollen Angestellte tatsächlich ihre eigenen Geräte zu Arbeitszwecken nutzen? Immerhin würden sie auch nicht auf den Gedanken kommen, den Laptop mit auf die Arbeit zu nehmen.
  • Sicherheit - für die Sicherheit des eigenen PCs ist der Arbeitnehmer zuständig. Sollte er sich ins Firmennetzwerk einwählen und es geht etwas schief, sodass Dritte Daten abgreifen oder anderweitig Schaden anrichten, kann der Mitarbeiter haftbar gemacht werden.
  • Datenschutz - nur in wenigen Fällen ist ein privater PC ausschließlich für den Mitarbeiter da. Viel häufiger nutzen ihn Kinder, der Partner oder auch Familienangehörige. Wird von diesem Gerät nun aus gearbeitet, ist der Datenschutz massiv gefährdet, da jeder Nutzer die entsprechenden Kundendaten einsehen kann. 
  • Privatsphäre - Hand aufs Herz: Jeder hat auf dem Laptop oder PC Daten, die der eigene Chef nicht sehen sollte. Seien es Kinderfotos oder auch Aufnahmen aus dem heimischen Schlafzimmer. Noch schlimmer kann der Internetverlauf sein: Auch hier gibt es Dinge, die der Chef nicht unbedingt zu sehen braucht. 


Angestellte sollten dafür einstehen, von der Firma sämtliche notwendigen Arbeitsmittel gestellt zu bekommen. Nicht nur schützen sie so ihre Privatsphäre und sich selbst, sie verlangen auch einfach das, was im üblichen Büro völlig natürlich ist. Dort stellt das Unternehmen auch die notwendigen Arbeitsmittel und verlangt nicht, dass der Mitarbeiter täglich mit Drucker, Laptop und Telefon unterm Arm ins Gebäude marschiert.

Welche Ausstattung ist erforderlich?

Grundsätzlich genügt es nicht, dem Arbeitnehmer schlichte Geräte zur Verfügung zu stellen und davon auszugehen, dass der Mitarbeiter schon irgendwo einen Platz zum Arbeiten findet. Auch im Homeoffice hat der Arbeitgeber weiterhin einige Pflichten und steht unter anderem auch für die Gesundheit des Arbeitnehmers ein. Das heißt: 

  • Arbeitsplatz - es muss sichergestellt sein, dass der Arbeitnehmer einen gesunderhaltenden und geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung hat.
  • Beleuchtung - der Arbeitsplatz muss ordentlich ausgeleuchtet sein. 
  • Geräte - die Geräte, die zur Ausübung der Tätigkeit notwendig sind, müssen gestellt werden. In einem gewissen Umfang können Absprachen getroffen werden, sodass eigene Geräte genutzt werden.

 
Und was bedeutet das nun genau? Unternehmen und Mitarbeiter müssen wissen, dass die Berufsgenossenschaft oder Mitarbeiter des Arbeitsschutzes durchaus im Homeoffice vorbeikommen und dieses überprüfen können. Daher sollte das heimische Büro nach den Grundsätzen eingerichtet werden, die für einen typischen Büroarbeitsplatz gelten: 

  • Schreibtisch - es muss ein echter Schreibtisch vorhanden sein. Es braucht kein feststehendes und viel Platz wegnehmendes Objekt sein, sondern darf durchaus ein Funktionsmöbelstück sein, dessen Tischplatte sich bei Nichtbenutzung einklappen lässt. Wichtig ist die für Schreibtische übliche Höhe von knapp 70 bis 80 Zentimetern oder noch besser: höhenverstellbare Modelle.
  • Bürostuhl - dem Mitarbeiter muss ein ergonomischer Bürostuhl gestellt werden. Wie dieser auszusehen hat, legen die Richtlinien fest. 
  • Beleuchtung - dem Mitarbeiter ist eine passende Beleuchtung für den Arbeitsbereich zu stellen. Auch hier geben die Richtlinien vor, wie diese auszusehen hat. 
  • Gerätschaften - Computer oder Laptop sind dem Mitarbeiter zu stellen. In der Regel wird auch ein Drucker gestellt, sofern dieser notwendig ist. Hier können notfalls Absprachen getroffen werden, dass der private Drucker genutzt, aber zusätzlich vergolten wird.


Abgesehen vom Computer ist es natürlich möglich, dass der Mitarbeiter seinen ohnehin vorhandenen Schreibtisch oder gar sein Arbeitszimmer nutzt. Dennoch sollte geprüft werden, ob hier sämtliche Regelungen zur Arbeitssicherheit eingehalten wurden - im privaten Arbeitszimmer nehmen es die wenigsten Menschen allzu genau.

Arbeitsplatzes und führt nicht selten zu einer Kostenersparnis im Unternehmen selbst. Arbeitgeber können sich dennoch nicht der Pflicht entziehen und haben sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer alles zu Hause vorfindet, was er für die Arbeit benötigt. Und sollten private Mittel oder das häusliche Arbeitszimmer genutzt werden: Nun zahlt der Arbeitgeber eine Pauschale an den Arbeitnehmer, die die Abnutzung bei Arbeitsmitteln oder die Heiz- und Nebenkosten beim Arbeitszimmer beinhaltet.  

Grundsätzlich gilt, dass ein Mitarbeiter im Homeoffice dieselben Rechte und Pflichten hat, wie ein Angestellter in der Niederlassung. Das Homeoffice ist nur eine Verlagerung des Arbeitsplatzes und führt nicht selten zu einer Kostenersparnis im Unternehmen selbst. Arbeitgeber können sich dennoch nicht der Pflicht entziehen und haben sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer alles zu Hause vorfindet, was er für die Arbeit benötigt. Und sollten private Mittel oder das häusliche Arbeitszimmer genutzt werden: Nun zahlt der Arbeitgeber eine Pauschale an den Arbeitnehmer, die die Abnutzung bei Arbeitsmitteln oder die Heiz- und Nebenkosten beim Arbeitszimmer beinhaltet.

Abbildung 2: Mitarbeiter sollten wissen, was sie vom Arbeitgeber im Homeoffice gestellt bekommen und was nicht.
Abbildung 2: Mitarbeiter sollten wissen, was sie vom Arbeitgeber im Homeoffice gestellt bekommen und was nicht.

Fazit - auch das Homeoffice ist ein Arbeitsplatz

Etliche Unternehmen machen es sich immer noch leicht und erlauben zwar das Homeoffice, kümmern sich aber nicht im Geringsten um die dortigen Zustände und dessen Ausstattung. Natürlich wird wohl so jeder Heimarbeiter zwischendurch mal von der Couch aus arbeiten, dennoch muss das Unternehmen ihm einen korrekten Arbeitsplatz mit allen notwendigen Arbeitsmitteln und Geräten zur Verfügung stellen. Anderenfalls kann der Besuch der Berufsgenossenschaft zu einer bösen Überraschung werden.

Bildquellen:
Abbildung 1: @ lukasbieri (CC0-Lizenz) / pixabay.com
Abbildung 2: @ kaboompics (CC0-Lizenz) / pixabay.com