Autor: Markus Schmitt
Markus Schmitt studierte Jura in Berlin und hat sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Er berät Arbeitnehmer zu Themengebieten wie Homeoffice, Dienstwagen und Urlaubsregelungen.
Immer mehr Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitern frei, zumindest einige Tage der Woche von zu Hause aus zu arbeiten. Viele Angestellte bewältigen gar den Großteil ihres Jobs vom eigenen Heim aus, was sich bei Familien oft als Glücksfall herausstellt. Auf der anderen Seite ist Arbeitgebern wie Arbeitnehmern nicht immer klar, welche Gerätschaften von wem besorgt werden müssen und welche Regelungen bezüglich der Arbeitsmittel gelten. Kann ein Chef erwarten, dass der Mitarbeiter den privaten Laptop benutzt, weil er ja ohnehin da sei? Kann ein Mitarbeiter verlangen, besondere Arbeitsmittel eigens für zu Hause gestellt zu bekommen? Dieser Artikel schaut sich das Thema einmal an.
Wie sieht es denn aus, wenn der Job problemlos von zu Hause aus ausgeübt werden kann, doch spezielle Programme oder Geräte benötigt werden? Sind diese Geräte, Programme oder Arbeitsmittel notwendig für den Beruf, muss der Arbeitgeber sie stellen. Eine Auswahl:
Es gibt keine absolut verbindliche rechtliche Aussage, doch sollten Angestellte niemals hingehen und einfach so vereinbaren, dass sie ihren privaten PC oder Laptop für die Arbeit verwenden. Schon aus mehreren Gründen ist dies negativ:
Angestellte sollten dafür einstehen, von der Firma sämtliche notwendigen Arbeitsmittel gestellt zu bekommen. Nicht nur schützen sie so ihre Privatsphäre und sich selbst, sie verlangen auch einfach das, was im üblichen Büro völlig natürlich ist. Dort stellt das Unternehmen auch die notwendigen Arbeitsmittel und verlangt nicht, dass der Mitarbeiter täglich mit Drucker, Laptop und Telefon unterm Arm ins Gebäude marschiert.
Grundsätzlich genügt es nicht, dem Arbeitnehmer schlichte Geräte zur Verfügung zu stellen und davon auszugehen, dass der Mitarbeiter schon irgendwo einen Platz zum Arbeiten findet. Auch im Homeoffice hat der Arbeitgeber weiterhin einige Pflichten und steht unter anderem auch für die Gesundheit des Arbeitnehmers ein. Das heißt:
Und was bedeutet das nun genau? Unternehmen und Mitarbeiter müssen wissen, dass die Berufsgenossenschaft oder Mitarbeiter des Arbeitsschutzes durchaus im Homeoffice vorbeikommen und dieses überprüfen können. Daher sollte das heimische Büro nach den Grundsätzen eingerichtet werden, die für einen typischen Büroarbeitsplatz gelten:
Abgesehen vom Computer ist es natürlich möglich, dass der Mitarbeiter seinen ohnehin vorhandenen Schreibtisch oder gar sein Arbeitszimmer nutzt. Dennoch sollte geprüft werden, ob hier sämtliche Regelungen zur Arbeitssicherheit eingehalten wurden - im privaten Arbeitszimmer nehmen es die wenigsten Menschen allzu genau.
Arbeitsplatzes und führt nicht selten zu einer Kostenersparnis im Unternehmen selbst. Arbeitgeber können sich dennoch nicht der Pflicht entziehen und haben sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer alles zu Hause vorfindet, was er für die Arbeit benötigt. Und sollten private Mittel oder das häusliche Arbeitszimmer genutzt werden: Nun zahlt der Arbeitgeber eine Pauschale an den Arbeitnehmer, die die Abnutzung bei Arbeitsmitteln oder die Heiz- und Nebenkosten beim Arbeitszimmer beinhaltet.
Grundsätzlich gilt, dass ein Mitarbeiter im Homeoffice dieselben Rechte und Pflichten hat, wie ein Angestellter in der Niederlassung. Das Homeoffice ist nur eine Verlagerung des Arbeitsplatzes und führt nicht selten zu einer Kostenersparnis im Unternehmen selbst. Arbeitgeber können sich dennoch nicht der Pflicht entziehen und haben sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer alles zu Hause vorfindet, was er für die Arbeit benötigt. Und sollten private Mittel oder das häusliche Arbeitszimmer genutzt werden: Nun zahlt der Arbeitgeber eine Pauschale an den Arbeitnehmer, die die Abnutzung bei Arbeitsmitteln oder die Heiz- und Nebenkosten beim Arbeitszimmer beinhaltet.
Etliche Unternehmen machen es sich immer noch leicht und erlauben zwar das Homeoffice, kümmern sich aber nicht im Geringsten um die dortigen Zustände und dessen Ausstattung. Natürlich wird wohl so jeder Heimarbeiter zwischendurch mal von der Couch aus arbeiten, dennoch muss das Unternehmen ihm einen korrekten Arbeitsplatz mit allen notwendigen Arbeitsmitteln und Geräten zur Verfügung stellen. Anderenfalls kann der Besuch der Berufsgenossenschaft zu einer bösen Überraschung werden.
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