Die Antwort auf diese Frage hängt von zahlreichen Faktoren ab und es ist jeweils für den Einzelfall eine umfassende rechtliche Prüfung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht erforderlich.
Rechtliche Fehler im Zusammenhang mit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses können für Arbeitgeber teuer werden.
Grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitgeber, der einen Kleinbetrieb hat, das Arbeitsverhältnis mit seinem Angestellten ordentlich unter Beachtung der für das Arbeitsverhältnis geltenden Kündigungsfrist kündigen darf. Das Vorliegen eines Grundes für die Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung, ist in einem Kleinbetrieb nicht erforderlich.
Anders ist dies aber in Betrieben, die regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer haben. Denn auf diese Betriebe ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar (§ 23 KSchG).
Für die Kündigung eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsverhältnis in einem solchen Betrieb seit mehr als sechs Monaten besteht, bedarf es eine Kündigungsgrundes (§ 1 KSchG). Liegt ein solcher Grund nicht vor, ist die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt.
Als Kündigungsgründe kommen nach dem Gesetz in Betracht:
Unabhängig von dem allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG gibt es auch Bestimmungen über den besonderen Kündigungsschutz für bestimmte Arbeitnehmer.
Zu nennen sind hierbei z.B. besondere vom Arbeitgeber zu beachtende Regelungen bei der Kündigung von:
Neben der fristgemäßen, ordentlichen Kündigung gibt es auch die Möglichkeit für den Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
Hierfür muss aber ein wichtiger Grund vorliegen (§ 626 BGB).
Ob ein wichtiger Grund im Einzelfall vorliegt, bedarf der vorherigen sorgfältigen Prüfung des Sachverhalts. Dies sollte aus Sicht des Arbeitgebers nicht ohne vorherige rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht erfolgen.
Informieren Sie sich z.B. über das Thema „Kündigung“ auch hier:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Informieren Sie sich z.B. über das Thema „Betriebsbedingte Kündigung“ auch hier:
Betriebsbedingte Kündigungsgründe
Informieren Sie sich z.B. über das Thema „Verhaltensbedingte Kündigung“ auch hier:
Verhaltensbedingte Kündigungsgründe
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Personenbedingte Kündigungsgründe
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