Unter welchen Voraussetzungen darf der Arbeitnehmer kündigen?

Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist den Arbeitsvertrag durch eine entsprechende schriftliche Erklärung kündigen.

Hierfür bedarf es keines Kündigungsgrundes.

Anders ist dies zu beurteilen, wenn der Arbeitnehmer außerordentlich kündigt und er die Kündigungsfrist nicht einhält. Die sogenannte außerordentliche Kündigung darf nur erklärt werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (§ 626 Bürgerliches Gesetzbuch). Im jeweiligen Einzelfall ist zu prüfen, ob ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt.

 
 

Diese Expertenrubrik wird unterstützt von

Düsseldorf - Nordrhein-Westfalen

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tobias Ziegler