Selbstverständlich sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch den vereinbarten Arbeitsvertrag nicht für das gesamte Arbeitsleben untrennbar miteinander verbunden.
Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, den Vertrag durch eine entsprechende formwirksame Erklärung zu kündigen.
Beide haben hierbei aber die vertraglich vereinbarten und/oder vom Gesetz und/oder vom Tarifvertrag vorgegebenen Spielregeln zu beachten.
Eine fehlerhafte Vorgehensweise kann ungewünschte rechtliche Konsequenzen haben.
Daher sind die jeweiligen Voraussetzungen vorab exakt zu prüfen. Hierbei helfen erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Ihr Spezialist im Arbeitsrecht in Düsseldorf
Tel.: 0211 / 69 07 62 20
Abfindung
Aufhebungsvertrag
Kündigungsschutzklage
Kündigung und Kündigungsschutz
Kündigung von Führungskräften