Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, nach Zugang einer Kündigung durch den Arbeitgeber deren Wirksamkeit durch Einreichung einer Kündigungsschutzklage vom Arbeitsgericht überprüfen zu lassen.
Achtung:
In den meisten Fällen ist eine nur kurze Frist zur Einreichung der Klage zu beachten!
Diese Frist beträgt drei Wochen. Die drei Wochen sind ab Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer zu berechnen.
Daher sollten Arbeitnehmer nach Eingang einer Kündigung nicht lange zögern und sich rechtzeitig den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht einholen.
Informieren Sie sich z.B. über das Thema "Kündigungsschutzklage" auch hier:
Die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht
Ihr Spezialist im Arbeitsrecht in Düsseldorf
Tel.: 0211 / 69 07 62 20
Abfindung
Aufhebungsvertrag
Kündigungsschutzklage
Kündigung und Kündigungsschutz
Kündigung von Führungskräften