Die Kosten der Mediation werden bereits von vielen deutschen Rechtsschutzversicherern übernommen.
Es empfiehlt sich in jedem Fall, rechtzeitig vorher eine entsprechende Deckungszusage einzuholen und Risikoausschlüsse bei Ihrer Rechtsschutzversicherung zu erfragen.
Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten der Mediationsverfahren nur in den Bereichen, für die die Versicherten den Vertrag abgeschlossen haben. Hat dieser nur eine Teilversicherung, beispielsweise für den Bereich Mietrecht abgeschlossen, so wird die Versicherung auch nur diese Mediationskosten zahlen.
Je Rechtsschutzfall übernimmt eine Rechtsschutzversicherung in etwa 1.500 Euro. Dies kann jedoch pro Kalenderjahr auf einen bestimmten Betrag begrenzt werden. Ein Versicherungsnehmer kann dann nur eine maximale Anzahl von Mediationsverfahren durchführen.
Am besten ist es, sich vorher bei seiner Rechtsschutzversicherung zu informieren.
Bei der Mediation handelt es sich um ein strukturiertes Verfahren, dass sich üblicherweise in 6 Phasen aufteilt.
Die Mediation eignet sich insbesondere für Streitigkeiten und Konflikte, die aufgrund ihrer emotionalorientierten Ausgestaltung für alle Seiten schonend angegangen werden sollten, um ein zukünftiges "kooperatives Miteinander" nicht gänzlich auszuschließen.
Einen geeigneten Mediator finden Sie über die verschiedenen Bundesverbände und die jeweiligen Rechtsanwaltskammern.
In der Abschlussvereinbarung können die Medianten verbindlich Rechte und Pflichten regeln, sie müssen es aber nicht. Es kann auch sein, dass die Mediationen nur Absichtserklärungen vereinbaren.