Bei "Mediation" handelt es sich um eine professionelle Konfliktmanagement-Methode.
Im Einzelnen versteht man darunter die selbstverantwortliche Regelung eines Konfliktes durch alle Beteiligten (der Medianten) mit Hilfe eines vermittelnden unabhängigen Dritten (des Mediators).
Der Mediator ist für die Einhaltung der Prinzipien und des Verfahrens in der Mediation verantwortlich. Er begleitet die Medianten durch das Verfahren und fungiert als "Moderater". Aufgrund seiner Ausbildung ist er in der Lage, die Mediaten professionell bei der Erarbeitung und Findung von Lösungen zu unterstützen.
Kommt es zwischen Parteien zum Streit, so werden häufig die Gerichte angerufen. Bei einem gerichtlichen Verfahren handelt es sich um ein rechtsorientiertes Verfahren mit Drittbeteiligung, nämlich der des Richters.
Für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens bedarf es zunächst der Geltendmachung eines konkreten Anspruchs in der Form einer sogenannten Klageschrift. Ferner hat der Kläger einen Lebenssachverhalt zu schildern, aus dem er seine Ansprüche juristisch ableitet. Damit wird das Gerichtserfahren durch Formalien und durch ein juristisch dominiertes „technisches“ Verfahren bestimmt, das nicht jedem Laien ohne weiteres zugänglich oder verständlich ist. Es setzt Kenntnis von Paragraphen voraus und erfordert im Regelfall die Beauftragung eines Rechtsanwaltes. Im Gerichtsverfahren wird regelmäßig „nur“ festgestellt, ob der Anspruchsteller Recht hat oder nicht. Dabei werden nur die Tatsachen beurteilt, die durch die Parteien des Rechtsstreites in das gerichtliche Verfahren eingeführt werden. Über die oft mit einem gerichtlichen Verfahren verbundenen Gefühle, Interessen und sonstigen Standpunkte wird nicht entschieden. Es entscheidet ein Richter, er sagt den Parteien, ob sie Recht haben oder nicht. Der Richter hat somit die entscheidende Rolle im gerichtlichen Verfahren.
Ein gerichtliches Verfahren ist somit anspruchsorientiert.
Bei dem Mediationsverfahren handelt es sich um ein interessenorientiertes Verfahren, ebenfalls mit Drittbeteiligung, der des Mediators. Hier werden nicht die Recht und Ansprüche in den Vordergrund gestellt, sondern die Interessen der Medianten. Nicht der Mediator entscheidet am Ende, ob einer der Medianten Recht hat oder nicht, sondern die Medianten entscheiden selbst. Sie regeln selbst, ob sie eine Lösung finden und wie diese am Ende aussieht.
Ein Mediationsverfahren ist somit interessenorientiert.
Den Unterschied von Ansprüchen und Interessen veranschaulicht sehr schön das folgende Schulbeispiel:
Die Geschwister X und Y streiten sich vor ihrer Mutter um eine Apfelsine. Jedes der Kinder möchte die gesamte Apfelsine für sich haben.
Es ist daher das erklärte Ziel des Mediationsverfahrens, den Konfliktparteien mit Hilfe des Mediators zu ermöglichen, ihre eigenen, hinter den Ansprüchen stehenden Interessen zu erkennen und der anderen Partei gegenüber nachvollziehbar zu formulieren. Dadurch soll versucht werden, im idealen Fall eine „win-win-Situation“ für alle Konfliktparteien zu schaffen.
Die Vorteile einer Mediation gegenüber einem gerichtlichen Verfahren lassen sich wie folgt kurz beschreiben:
Bei der Mediation handelt es sich um ein strukturiertes Verfahren, dass sich üblicherweise in 6 Phasen aufteilt.
Die Mediation eignet sich insbesondere für Streitigkeiten und Konflikte, die aufgrund ihrer emotionalorientierten Ausgestaltung für alle Seiten schonend angegangen werden sollten, um ein zukünftiges "kooperatives Miteinander" nicht gänzlich auszuschließen.
Einen geeigneten Mediator finden Sie über die verschiedenen Bundesverbände und die jeweiligen Rechtsanwaltskammern.
Die Kosten der Mediation werden bereits von vielen deutschen Rechtsschutzversicherern übernommen.
In der Abschlussvereinbarung können die Medianten verbindlich Rechte und Pflichten regeln, sie müssen es aber nicht. Es kann auch sein, dass die Mediationen nur Absichtserklärungen vereinbaren.