Was ist Mediation?

Bei "Mediation" handelt es sich um eine professionelle Konfliktmanagement-Methode.
Im Einzelnen versteht man darunter die selbstverantwortliche Regelung eines Konfliktes durch alle Beteiligten (der Medianten) mit Hilfe eines vermittelnden unabhängigen Dritten (des Mediators).

Der Mediator ist für die Einhaltung der Prinzipien und des Verfahrens in der Mediation verantwortlich. Er begleitet die Medianten durch das Verfahren und fungiert als "Moderater". Aufgrund seiner Ausbildung ist er in der Lage, die Mediaten professionell bei der Erarbeitung und Findung von Lösungen zu unterstützen.

Unterschied des Gerichtsverfahrens zum Mediationsverfahren.

Kommt es zwischen Parteien zum Streit, so werden häufig die Gerichte angerufen. Bei einem gerichtlichen Verfahren handelt es sich um ein rechtsorientiertes Verfahren mit Drittbeteiligung, nämlich der des Richters.

Für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens bedarf es zunächst der Geltendmachung eines konkreten Anspruchs in der Form einer sogenannten Klageschrift. Ferner hat der Kläger einen Lebenssachverhalt zu schildern, aus dem er seine Ansprüche juristisch ableitet. Damit wird das Gerichtserfahren durch Formalien und durch ein juristisch dominiertes „technisches“ Verfahren bestimmt, das nicht jedem Laien ohne weiteres zugänglich oder verständlich ist. Es setzt Kenntnis von Paragraphen voraus und erfordert im Regelfall die Beauftragung eines Rechtsanwaltes. Im Gerichtsverfahren wird regelmäßig „nur“ festgestellt, ob der Anspruchsteller Recht hat oder nicht. Dabei werden nur die Tatsachen beurteilt, die durch die Parteien des Rechtsstreites in das gerichtliche Verfahren eingeführt werden. Über die oft mit einem gerichtlichen Verfahren verbundenen Gefühle, Interessen und sonstigen Standpunkte wird nicht entschieden. Es entscheidet ein Richter, er sagt den Parteien, ob sie Recht haben oder nicht. Der Richter hat somit die entscheidende Rolle im gerichtlichen Verfahren.
Ein gerichtliches Verfahren ist somit anspruchsorientiert.

Bei dem Mediationsverfahren handelt es sich um ein interessenorientiertes Verfahren, ebenfalls mit Drittbeteiligung, der des Mediators. Hier werden nicht die Recht und Ansprüche in den Vordergrund gestellt, sondern die Interessen der Medianten. Nicht der Mediator entscheidet am Ende, ob einer der Medianten Recht hat oder nicht, sondern die Medianten entscheiden selbst. Sie regeln selbst, ob sie eine Lösung finden und wie diese am Ende aussieht.
Ein Mediationsverfahren ist somit interessenorientiert.

Den Unterschied von Ansprüchen und Interessen veranschaulicht sehr schön das folgende Schulbeispiel:
Die Geschwister X und Y streiten sich vor ihrer Mutter um eine Apfelsine. Jedes der Kinder möchte die gesamte Apfelsine für sich haben.

  • Anspruchsorientierte Lösung:
    Der Anspruch lautet somit: „X verlangt von Y die Apfelsine heraus“.
    X und Y würden daraufhin der Mutter (als Richerin) darlegen, warum sie jeweils glauben, einen Anspruch auf die Apfelsine zu haben.
    Die Begründung könnte beispielsweise lauten: X verlangt von Y die Apfelsine heraus, weil er sie von Tante Z geschenkt bekommen hat.
    Die Mutter hat nun zwei Möglichkeiten:
    1. Sie spricht die Apfelsine nur einem der streitenden Geschwister zu.
    2. Sie teilt die Apfelsine und gibt jedem der Streitenden eine Hälfte.
    Die erste Entscheidungsmöglichkeit der Mutter würde man als eine klassische „win-loose-Situation“ verstehen. Eine Partei bekommt alles, die andere gar nichts. Die zweite Entscheidungsmöglichkeit scheint zwar auf den ersten Blick gerecht, gleichwohl wollten beide Kinder ursprünglich die ganze Apfelsine erhalten.

  • Interessenorientierte Lösung:
    Ganz anders hätte sich der Fall entwickelt, wenn die Mutter interessenorientiert vorgegangen wäre. Die entscheidende Frage bei der interessenorientierten Lösung lautet nämlich:
    „Welche konkreten Interessen und Bedürfnisse stehen hinter dem geltend gemachten Anspruch?“
    Die Mutter hätte also den geltend gemachten Anspruch hinterfragen müssen. Hätte sie das tatsächlich getan, so hätte sie erfahren, dass das eine Kind die Apfelsine verlangt hat, um deren Saft zu trinken, während das andere Kind die Fruchtschale zum Backen eines Kuchens begehrte.
    Damit wäre eine neue Lösung möglich gewesen:
    • Zuerst wird die Apfelsine ausgepreßt und ein Kind erhält den Saft.
    • Danach kann das zweite Kind die Schlage nutzen, um einen Kuchen zu backen.
    • Beide Kinder wären zu 100% zufrieden.
    Beide Interessen wären also ohne weiteres miteinander vereinbar gewesen. So eine Situation bezeichnet man als „win-win-Situation“.

Es ist daher das erklärte Ziel des Mediationsverfahrens, den Konfliktparteien mit Hilfe des Mediators zu ermöglichen, ihre eigenen, hinter den Ansprüchen stehenden Interessen zu erkennen und der anderen Partei gegenüber nachvollziehbar zu formulieren. Dadurch soll versucht werden, im idealen Fall eine „win-win-Situation“ für alle Konfliktparteien zu schaffen.

Vorteile der Mediation

Die Vorteile einer Mediation gegenüber einem gerichtlichen Verfahren lassen sich wie folgt kurz beschreiben:

  1. Die Mediation dauert im Regelfall ein bis mehrere Tage. Danach kann ein Konflikt oder Streit beigelegt sein. Ein Rechtsstreit vor Gericht zieht sich häufig über Monate und Jahre.
  2. Die Medianten arbeiten aktiv an der Beilegung des Streits mit, sie können sich einbringen und aktiv an der Lösung mitarbeiten. Sie sind im nachher im Regelfall in der Lage, mit Ihrem Gegenüber partnerschaftlich umzugehen. Es gibt keinen Gewinner und Verlierer.
  3. Eine Mediation ist günstiger als ein langwieriger Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang.
  4. Die Mediation ist nicht öffentlich. In einem gerichtlichen Verfahren kann die Öffentlichkeit nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden.
  5. Die Praxis zeigt, dass über 90 Prozent der Teilnehmer an Mediationsverfahren mit Verlauf und Ergebnis zufrieden sind. Bei gerichtlichen Verfahren sollen es maximal 30 Prozent sein.
  6. Wird in einer Mediation keine gemeinsame Lösung gefunden, kann man immer noch den Rechtsweg beschreiten.
 
 

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