Salvatorische Klausel

Eine Salvatorische Klausel betrifft die Rechtsfolgen bei Teilnichtigkeit eines Vertrags. Danach soll der Restvertrag bestehen bleiben und die unwirksamen Klauseln durch wirksame Klauseln ersetzt werden, wenn dies dem Willen der Parteien entspricht (vgl. auch § 139, 306 Abs. 1 BGB).

Auszug aus: "Das Betriebsratslexikon" von Rainer Fuchs (Bund-Verlag)

 
 

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